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Handakte
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Mit Handakte wird die in der Serviceeinheit der Staatsanwaltschaft verbleibende Akte bezeichnet. Sie enthält das Retent, die Anklageschrift und ggf. weitere Blätter. Sie dient dem Sitzungsverterter der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung als Orientierung. Die Handakte wird genauso wie das Retent nie herausgegeben und ist nur für den behördeninternen Gebrauch bestimmt.

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