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Artikel Diskussion (5)
Art. 23 GG alte Fassung (bis 1990)
(gesetz.gg)
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Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundgesetz (GG) * Einigungsvertrag Werbung: