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Artikel Diskussion (1)
Gewissen/Gewissensentscheidung
(recht.allgemein)
    

Das Gewissen lässt sich als eine Gesamtheit psyschicher Vorgänge und Zustände beschreiben, die die Personalität eines Menschen mitbestimmen, und ihm subjektiv bindend vorschreiben, welche konkreten Handlungen in welcher Situation "gut" oder "böse", gerecht oder ungerecht sind (siehe auch Pieroth/Schlink, Grundrechte II, Rn. 574).

Das Bundesverfassungsgericht definiert: "Als eine Gewissensentscheidung ist somit jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung anzusehen, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte." (BVerfGE 12, 45, 55).

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