slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Fundrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Fundrecht wir das Recht bezeichnet, das die Rechtsfragen regelt, die im Zusammenhang mit dem Auffinden verlorener Sachen durch einen Dritten entstehen. Das Fundrecht ist in den §§ 965ff BGB geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: