slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Friedensrichterin/Friedensrichter
(recht.geschichte.20)
    

Mit Friedensrichter wurde die bis zum Jahr 1945 in einigen deutschen Ländern bestehende Stelle bezeichnet, vor der bei Antragsdelikten ein Sühneversuch durchzuführen war.

Siehe auch unter Ortsgericht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: internationales Erbrecht/europäische Erbrechtsverordnung Werbung: