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Freiheitsbeschränkung
(recht.oeffentlich.grundrechte.art2 und recht.oeffentlich.grundrechte.art104)
    

Mit Freiheitsbeschränkung wird jeder Eingriff in die Freiheit der Person bezeichnet. Der Freiheitsentzug ist ein besonderer Fall der Freiheitsbeschränkung.

Beispiele: Vorladung, kurzfristige Festnahme, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe, Platzverweis.

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