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Forenhaftung/Störerhaftung Meinungsforum
(it.recht)
    

Inhalt
                1. BGH v. 27.3.2007
                2. OLG München, 09.11.2006
                3. OLG Düsseldorf, 07.06.2006
                4. LG Düsseldorf, 25.1.2006
                5. OLG Düsseldorf
                6. LG Hamburg, 2.12.2005
                7. AG Winsen/Luhe, 6.6.2005

Mit Forenhaftung wird schlagwortartig die Haftung der Betreiber von Foren für rechtswidrige Beiträge ihrer Nutzer bezeichnet. Die Voraussetzungen der Haftung ware zwischen den Untergerichten umstritten, die Frage wurde aber vom BGH mittlerweile geklärt.

1. BGH v. 27.3.2007
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.3.2007 (Az. VI ZR 101/06) entschieden, dass ein durch einen Beitrag in einem OnlineForum Verletzter auch einen Anspruch gegen den Betreiber hat, wenn dieser Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Die Haftung tritt unabhängig von der Zugriffsmöglichkeit des Verletzten auf den Nutzer ein, d.h. der Betreiber haftet auch, wenn dem Verletzten der Verfassers des Beitrags bekannt ist.

Die vorhergehenden Urteile der Untergerichte im Einzelnen:

2. OLG München, 09.11.2006

Das OLG München hat eine Klage abgewiesen, mit der ein Forenbetreiber für die Urheberrechtsverletzung eines Nutzers durch Einstellen geschützten Kartenmaterials in Haftung genommen werden sollte. Der Forenbetreiber sei weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Das OLG hat damit ein Urteil des LG München vom 8.12.2005 (Az. 7 O 16341/05) bestätigt, das seine Ausführungen unter anderem darauf stützt, dass dem Forenbetreiber eine Kontrolle der Rechtslage nicht zumutbar gewesen sei. Ein Haftung des Forenbetreibers trete erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit ein (OLG München v. 09.11.06, Az. 6 U 1675/06).

3. OLG Düsseldorf, 07.06.2006

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Betreiber eines OnlineForums die Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen auf rechtswidrigen Inhalt nicht zumutbar ist. Er ist erst ab Mitteilung zur unverzüglichen Prüfung und ggf. Entfernung eines Beitrages verpflichtet (OLG Düsseldorf v. 07.06.06, Az. I-15 U 21/06).

4. LG Düsseldorf, 25.1.2006

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nur ab Kenntnis eines rechtswidrigen Beitrages haftet. Er ist allerdings verpflichtet dafür zu sorgen, dass in Zukunft keine weiteren rechtswidrigen Postings dieses Inhalts auftauchen. Zum Urteilstext.

5. OLG Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines Meinungsforums für Beiträge seiner User nur haftet, wenn ein Zugriff auf den User selbst nicht möglich ist, z.B. weil es sich um ein anonymes Forum handelt. Ist ein Zugriff auf den User möglich, haftet dieser für die Störung und ist allein für die Beseitigung der Störung in Anspruch zu nehmen. Der Forenbetreiber sei in diesem Fall kein Störer, da das Forum nur ein Markt der Meinungen sei.

6. LG Hamburg, 2.12.2005

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Online-Forums auch ohne Kenntnis als Störer für rechtswidrige Beiträge seiner Nutzer haftet. Die Verbreitung rechtswidriger Forumsbeiträge durch den Betreiber verletze bei fortbestehender Wiederholungsgefahr einen gewerblichen Kläger in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dem Forenbetreiber sei "technisch (...) eine solche Einflussnahme im Grundsatz ohne Weiteres möglich," da er sein "Forum in der Weise einrichten kann, dass die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts geprüft werden."

"Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist," dass der Betreiber "nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss" er entweder seine "Mittel vergrößern oder den Umfang" seines "Betriebs - etwa durch Verkleinerung der Zahl der Foren oder Limitierung der Zahl der Einträge - beschränken".

Das Landgericht hat in diesem Fall aber auch maßgeblich darauf abgestellt, dass die Betreiberin aufgrund einer von ihr im Ausgangsbeitrag geübten harten Kritik, damit rechnen musste, dass das die Nutzer "über die Stränge schlagen" würden. Dies dürfte die Bedeutung der vorigen Ausführungen für anders gelagerte Fälle relativieren.

(LG Hamburg Urt. v. 2.12.2005, Az. 324 O 721/05)

7. AG Winsen/Luhe, 6.6.2005

Nach anderer Ansicht ist der Betreiber eines Online-Forums nicht verpflichtet alle Beiträge auf ihre Rechtswidrigkeit zu kontrollieren. Erhält er aber Kenntnis von der Rechtswidrigkeit eines Beitrages, muss er diesen gemäß § 11 Teledienstgesetz unverzüglich entfernen. Für unverzüglich genügte dem AG Winsen/Luhe das Entfernen innerhalb von 24 Stunden (AG Winsen/Luhe v. 6.6.2005 Az. 23 C 155/05).

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