slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

17.05.06 Wedlich: FBA unterteilt sich in Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch und allg. Folgenbeseitigungsanspruch Folgenbeseitigungsanspruch – (verschuldensunabhängiger Anspruch des Bürger zur) Beseitigung rechtswidriger Folgen hoheitlicher Tätigkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen tatsächlichen Zustandes des status quo ante in natura (BVerwGE 82, 76,95) Unterschied: zw. Allg. FBA und Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch VollzugFBA – die zu beseitigenden Folgen basieren auf dem Vollzug eines VA Allg. FBA – die zu beseitigenden Folgen basieren auf schlichtes Verwaltungshandeln