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Finanzkontrolle
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Finanzkontrolle wird zum einen die politische Finanzkontrolle bezeichnet, die durch die Bindung der Ausgaben an den vom Parlament zu beschliessenden Haushalt gewährleistet ist, und zum anderen die Rechnungskontrolle, die durch die Rechnungshöfe durchgeführt wird.

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