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Ferienumgang
(recht.zivil.familie)
    

Inhalt
             1. Mutter-Kind-Kur-

Mit Ferienumgang wird der Umgang zwischen einem umgangsberechtigten Elternteil und dem seinem Kind während der Schulferien bezeichnet.

Ab einem Alter von drei Jahren sind ohne weiteres Ferienaufenthalte im Rahmen von einer Woche üblich (Schnitzler Anwaltshandbuch Familienrecht 4. Auflage 2014). Je nach Entwicklungsstand des Kindes ist aber eine Ausweitung denkbar.

1. Mutter-Kind-Kur-

Neben den Besuchen des Kindes bei der Mutter an den Wochenenden ist der Feiertags- und Ferienumgang zu regeln. (...) Der Ferienumgang soll der Mutter bereits jetzt ein Zusammensein mit dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen. In dem Umgang [der] auch in der ersten Hälfte der Sommerferien stattfindet, kann die Mutter, wie von ihr geplant, die Mutter-Kind-Kur Mitte Juli mit den beiden Kindern M. und S. antreten. (OLG Brandenburg Beschluss v. 19.05.2008 Az. 10 UF 94/07 = FamRZ 2009, 61).

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