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Fahrlässigkeit, Erfolgsverursachung
(recht.straf.at)
    

Von Erfolgsverursachung spricht man, wenn der Täter durch vom Willen beherrschtes Verhalten den Eintritt eines tatbestandlichen Erfolges herbeiführt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Fahrlässigkeitsdelikte Werbung: