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Erschleichen i.S.v. § 265a StGB
(recht.straf.bt)
    

Erschleichen i.S.v. § 265a StGB ist das Erlangen einer Leistung durch unbefugtes Verhalten unter Umgehung von Kontroll- und Zugangssperren (Tröndle/Fischer § 265a Rn. 3).

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