slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Doppelpfändung, unechte/echte
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Sog. "unechte" Doppelpfändungen sind grundsätzlich zulässig, z.B. kann ein Gläubiger aus einem Titel parallel Gehalts- und Kontopfändung beantragen.

Kommt es dazu, dass beide Drittschuldner, den gepfändeten Betrag abgeführt haben, weil z.B. der Gläubiger die zweiten Pfändung nach Erfüllung durch den ersten Gläubiger nich gestoppt hat, hat ist der Gläubiger ungerechtfertigt bereichert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: