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Deutscher Bund (1815 - 1866)
(recht.geschichte.19)
    

Mit deutschem Bund wird der 1815 mit der sog. Deutschen Bundesakte auf dem Wiener Kongress durch 35 deutsche Fürsten und 4 Reichsstädte gegründete Staatenbund bezeichnet. Wichtiges Vertragswerk des Deutschen Bundes war die Deutsche Bundesakte.

Während seines Bestehens versuchte eine Nationalversammlung 1848 in der Frankfurter Paulskirche mittels Reichsreform einen Bundesstaat zu schaffen. Das Unternehmen scheiterte aber, da Wilhelm IV, der König von Preußen, dem man die Kaiserkrone angeboten hatte, eine vom Volk verliehene Kaiserwürde ablehnte.

Preußen ging von einer Auflösung des deutschen Bundes im Juni 1866 aus, nach dem der Bundestag aufgrund eines Antrags Österreichs eine Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen beschlossen hatte. Dieser Beschluss war eine Reaktion auf Preußens bundeswidrigen Einmarsch in Holstein .

Der Deutsche Bund wurde 1866 nach dem Sieg Preußens und seiner Verbündeter im Deutschen Krieg über den Bund und dem Austritt Österreichs aufgelöst und durch den norddeutschen Bund ersetzt.

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