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Delkredere/Delkredereprovision
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Delkredere (ital. für "des Glaubens") wird ein Garantievertrag bezeichnet, bei dem ein Handelsvertreter/Kommissionär dem Unternehmer für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kunden einsteht.

Entsprechend wird mit Delkredereprovision eine Provision bezeichnet, die der Handelsvertreter/Kommissionär als Gegenleistung für die Übernahme des Erfüllungsrisikos erhält.

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