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Darlehensvertrag, § 488 BGB, Muster
(recht.zivil.materiell.muster)
    

Darlehensvertrag nach § 488 BGB (rechtlicher Hinweis):

Essentiala negotii:

  1. Darlehensgeber
  2. Darlehensnehmer
  3. Höhe des Darlehensbetrag
  4. Höhe des geschuldeten Zins

Darlehensvertrag

Herr Betram G. Füllhorngasse 01050 Bräsig - Darlehensgeber -

verpflichtet sich gegenüber

Frau Berta B, Auerochsenallee 89350 Mürbig - Darlehensnehmerin -

Zur Übergabe eines Darlehensbetrages in Höhe von 5.000,- zu einem Zinsbetrag von 3 %.


Bräsig den 10.1.2011 Unterschriften von G und B

Aus diesem Vertrag hat die B einen sofort fälligen Anspruch auf Auszahlung von 5.000,-. G hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Darlehensbertrages i.H.v. 5.000,- nach Kündigung (§ 488 Abs. 3 BGB) und einen Anspruch auf die jährliche Zahlung von 3 % Zinsen (= 150,-/Jahr). Diese werden erstmals ein Jahr nach Auszahlung, spätestens aber mit Kündigung des Darlehens fällig.

accidentalia negotii (nicht abschließend):
  1. Fälligkeit der Auszahlung
  2. Fälligkeit der Rückzahlung
  3. Ratenvereinbarung
  4. Vereinbarung einer Sicherheit

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