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cogitationis poenam nemo patitur
(recht.allgemein.latein)
    

Lat. Niemand wird für den bloßen Gedanken bestraft. Noch heute gültiger Rechtsgrundsatz, dass ein innerer Plan der ohne jegliche Ausführung Ausführung/Vorbereitung bleibt für eine Bestrafung, auch nicht wegen Versuchs, nicht ausreicht.

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