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Bundeskanzleramt
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundeskanzleramt wird diejenige oberste Bundesbehörde bezeichnet, die dem Bundeskanzler für die ihm obliegenden Aufgaben zur Verfügung steht. Das Bundeskanzleramt ist in politische Abteilungen, die sog. Spiegelreferate, gegliedert (u.a. Abteilungen für Außenpolitik, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik usw.), die mit Experten aus den jeweiligen Fachgebieten besetzt sind.

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