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Bundesbank
(recht.oeffentlich)
    

Zentralbank Deutschlands. Sitz in Frankfurt. Vor der Einführung der europäischen Zentralbank und des Euro hat die Bundesbank mit den ihr zustehenden geldpolitischen Instrumenten

    1. Refinanzierungspolitik,
    2. Offenmarktpolitik,
    3. Mindestreservenpolitik,
    4. u.a.
    die Stabilität der Währung der Bundesrepublik (= DM) gesichert.

    Als Landeszentralbank für Deutschland besteht sie mit veränderten Aufgaben auch nach Einführung des Euro und der europäischen Zentralbank fort. Die Aufgaben sind im Bundesbankgesetz geregelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bank deutscher Länder * Europäische Zentralbank (EZB) * Finanzplanungsrat * Lombardkredit/Lombardgeschäft/Lombardsatz * Zentralbank/Notenbank Werbung: