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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(recht.zivil.materiell)
    

Mit BGB wird das Gesetzbuch bezeichnet, in dem das Zivilrecht geregelt ist. Es trat am 18. August 1896 in Kraft.

Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:

  1. Allgemeiner Teil
  2. Schuldrecht
  3. Sachenrecht
  4. Familienrecht
  5. Erbrecht

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsrecht * Familiengesetzbuch * öffentliche Sache * Verwandtschaft, gerade linie/Seitenlinie * Partikularrecht * Spezialgesetze des Zivilrecht * Familienrat Werbung: