slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 2253 BGB Widerruf eines Testaments
(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-3.titel-7)
<< >>
    

Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Widerruf Testament/Schenkung Werbung: