slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-1.titel-6.untertitel-1)
<< >>
    

Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 BGB die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zugewinnausgleich vorzeitiger * § 150 FamFG Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen * § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung Werbung: