slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)

1. 2. Vermerke


(gesetz.beurkg.abschnitt-3.2)
<< >>
    

 

2. Vermerke


 § 39 BeurkG Einfache Zeugnisse
 § 40 BeurkG Beglaubigung einer Unterschrift
 § 40a BeurkG Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
 § 41 BeurkG Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift
 § 42 BeurkG Beglaubigung einer Abschrift
 § 43 BeurkG Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: