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Besitzkonstitut
(recht.zivil.materiell.sachen)
(GND: 4144903-4 )
    

Von einem Besitzkonstitut spricht man bei dem Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erwerber einer Sache, dass den Erwerber der Sache zum mittelbaren Besitzer dieser Sache macht. Die Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt dann bei der Eigentumsübertragung die Übergabe der Sache vom Eigentümer an den Erwerber, so dass der Eigentümer weiterhin unmittelbarer Besitzer bleiben kann.

Beispiel: Leih- oder Mietverhältnis.

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Auf diesen Artikel verweisen: Übergabesurrogate * antizipiertes Besitzkonstitut * bailment Werbung: