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benigna interpretatio
(recht.allgemein.latein)
    

Mit benigna interpretatio (lat.) wird die "gutwillige" Auslegung von Rechtstexten bezeichnet, die versucht möglichst viel vom Willen des Verfassers umzusetzen. Dies bezieht sich insbesondere auf letzwillige Verfügungen, die gemäß § 2084 BGB nach Möglichkeit so auszulegen sind, dass die Verfügung Erfolg haben kann.

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