slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Beisitzer
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Beisitzer werden die nicht vorsitzenden Richter in einer Gerichtsverhandlung bezeichnet. Beisitzer können sowohl Berufsrichter als auch Schöffen sein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: