slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Aussteuer
(recht.geschichte)
(engl. dowry )
    

Mit Aussteuer wurde der Anspruch einer Tochter gegen ihre Eltern auf einen angemessene Ausstattung zur Einrichtung eines Haushaltes bezeichnet. Die Aussteuer war in § 1620 ff BGB geregelt und wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz abgeschafft.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mitgift * dowry * Dotation Werbung: