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Aufrechnungsverbot
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Von einem Aufrechnungsverbot spricht man, wenn die Aufrechnung mit oder gegen eine Forderung gesetzlich ausgeschlossen ist. Ein entsprechendes Verbot führt dazu, dass die Aufrechnung unwirksam ist.

Ein Aufrechnungsverbot liegt vor bei

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