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Arbeitsrecht, Geschichte
(recht.geschichte)
    

  • seit dem Absolutismus, Verbot aller Arbeitnehmerzusammenschlüsse
  • vor 18. einzelne gesetzliche Regelungen im Bergrecht und Polizeiordnungen, starke Regelung der Arbeitsverhältnisse durch staatliche oder ständische Regelungen
  • 1839 Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter neun Jahren und Beschränkung der Arbeitszeit von Jugendlichen unter 16 Jahren auf 10 Stunden täglich.
  • 1849 Einbeziehung der Erwachsenen in die Arbeitschutzgesetze
  • 186x Arbeiter und Angestelltenausschüsse in den Unternehmen
  • 1869 Aufhebung des Koalitionsverbots und Einführung der freien Gestaltung des Arbeitsverhältnisses durch Vertrag (§ 105 GewO).
  • 19. Jh. Industrialisierung, explosives Bevölkerungswachstum, Landflucht, Überangebot von Arbeit, Kostenminimierung auf dem Rücken der Arbeitnehmer, wirtschaftliche Verelendung der Arbeitnehmer.
  • 1873 Erster Tarifvertrag im Buchdruckergewerbe
  • 1878 Novellierung der GewO und Einführung der Fabrikinspektion (verglbar. mit der Gewerbeaufsicht)
  • 1878 Sozialistengesetz und als Folge Auflösung vieler Gewerkschaften
  • (...) Ausbreitung des Tarifvertrages
  • 1883 Krankenversicherung
  • 1884 Unfallversicherung
  • 1889 Alters- und Invaliditätsversicherung
  • 1890 Errichtung von Gewerbegerichten
  • 1891 Arbeitsschutzgesetz
  • 1891 Novelle der GewO erkennt die Möglichkeit zur Errichtung von Fabrikausschüssen an
  • 1896 BGB mit Dienstvertragsnormen
  • 1903 Kinderschutzgesetz
  • 1904 Errichtung von Gewerbe- und Kaufmannsgerichten mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeisitzern
  • 1906 3000 Tarifverträge in Deutschland
  • 1911 Hausarbeitsgesetz
  • 1913 13.000 die 10 % der Arbeitnehmer erfassen in Deutschland
  • Entwicklung der Rechtsprechung zum Arbeitskampf
  • 1916 Hilfsdienstgesetz mit erstmaliger Anerkennung der Gewerkschaften
  • 1918 Verordnung über die Arbeitszeit führt 8-Stundentag und 48-Stundenwoche ein
  • 1918 Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände schließen sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Die Arbeitgeber erkennen damit die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertretung an. Die Arbeitsgemeinschaft zerfällt bald wieder.
  • 1918 Tarifvertragsordnung (TVVO), Anerkennung des Tarifvertrages durch den Gesetzgeber
  • 1918 Einführung der Erwerbslosenfürsorge
  • 1919 WRV garantiert in Art. 159 Koalitionsfreiheit
  • 1920 Betriebsrätegesetz mit Betriebsvereinbarung
  • 1922 75 % der Beschäftigungsverhältnisse werden von Tarifverträgen erfasst.
  • 1922 Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat
  • (...) Viele Arbeitskämpfe in der Weimarer Zeit
  • 1923 Schlichtungsverordnung
  • 1923 Schwerbehindertengesetz
  • 1923 Hausarbeitsgesetz zur Regelung der Heimarbeit
  • 1927 Mutterschutzgesetz
  • 1927 Arbeitslosenversicherung tritt an Stelle der Erwerbslosenfürsorge
  • (...) Erstmalig Urlaubsanspruch in Tarifverträgen
  • 1933 ff Beseitigung des kollektiven Arbeitsrechts, Abschaffung von Tarifverträgen, Verbot von Arbeitskämpfen
  • 1934 Arbeitsordnungsgesetz
  • (...) Gleichsschaltung aller Arbeitnehmer in der Arbeitsfront
  • (...) In den Betrieben Führerprinzip und Betriebsgemeinschaft
  • (...) Auslegung arbeitsrechtlicher Generalklauseln zum Nachteil jüdischgläubiger Arbeitnehmer
  • 1949 ff Widerherstellung des kollektiven Arbeitsrechts: Zulassung von Gewerkschaften, Tarifverträgen und Betriebsräten
  • Vereinheitlichung des Arbeitsrechts durch Bundesgesetze und Verdrängung der Ländergesetze (z.B. Urlaubs- und Betriebsrätegesetze)
  • 1951 Montanmitbestimmungsgesetz
  • 1976 Mitbestimmungsgesetz

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