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Artikel Diskussion (3)
Anklageschrift, Muster, §§ 223, 224 Abs. 1; 240 Abs. 1 StGB; § 21 StVG
(recht.allgemein.prozess.muster und recht.straf.prozess.muster)
    

Inhalt
             1. Anklageschrift

Staatsanwaltschaft Neustadt, den 5.4.2004
bei dem Landgericht
- 3 Js 157/04 -

An das

Amtsgericht
- Strafrichter -

Neustadt

1. Anklageschrift

Der Maurermeister Peter Breughel,

geboren am 20.01.1975 in Schweinswalde,

wohnhaft Burgweg 17a, 35031 Neustadt,

deutscher Staatsangehöriger, ledig,

wird angeklagt

am 04.03.2004 in Neustadt-Wolfshagen

durch zwei selbständige Handlungen

1)

a) einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Handlung genötigt zu haben,

tateinheitlich

b) vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte,

2) einen anderen mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit beschädigt zu haben.

1) Der Angeschuldigte verfolgte mit seinem grünen VW Golf (Kennzeichen NT - PP 121) Bernd Priewasser der einen grauen Mercedes Benz (Kennzeichen NT - BP 3) fuhr, überholte ihn und schnitt ihm den Weg mit dem Wagen ab und fuhr so vor ihn, dass Herr Priewasser anhalten musste. Er besaß dabei keine Fahrerlaubnis.

2) Anschließend öffnete der Angeschuldigte die Tür des Mercedes und schlug auf Bernd Priewasser mit einem Baseballschläger ein, so dass der Geschädigte starken Schmerz verspürte.

Vergehen, strafbar gemäß §§ 223, 224 Abs. 1; 240 Abs. 1 StGB; §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 52, 53 Abs. 1. StGB

Der Angeschuldigte hat sich als charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen (§ 69a StGB).

Strafantrag wegen Körperverletzung wurde form- und fristgerecht gestellt. Im Übrigen wird vorsorglich ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Soweit dem Angeklagten Beleidigung durch Anspucken zur Last gelegt wird, wird die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO auf die übrigen Anklagevorwürfe beschränkt.

Beweismittel

I. Einlassung des Angeschuldigten

II. Zeugen:

1. Bernhard Prilwaser, Am Hungerberg 28, 35030 Neustadt,

2. Petra, Hamurabi, Trösterstraße 125, 35031 Neustadt,

III. Urkunden:

Ärztliches Attest Dr. med. Bernhuber vom 4.3.2004.

Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

Der Angeschuldigte wurde bereits im Jahr 2001 vom Amtsgericht Neustadt wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Am 4.3.2004 gegen (...)

Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Neustadt zu eröffnen.

Sägezahn, Staatsanwältin

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