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Akkusationsprozess
(recht.geschichte.14)
    

Von einem Akkusationsprozess spricht man im Strafrecht, wenn der Prozess nur auf Betreiben des Geschädigten oder seiner Familie eröffnet und durchgeführt wird. Der Akkusationsprozess war vom allem im Mittelalter gebräuchlich.

Ihm stand der Inquisitionsprozess gegenüber. Heute gilt im Strafrecht grundsätzlich das Inquisitionsprinzip.

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