Datei: kbrzivilf3 wird geändert
Der Mandant übergibt im Juni seinem Rechtsanwalt einen Titel über monatlich 300,- Euro Kindesunterhalt, der Gegner ist 7 Monate im Rückstand und unbekannt verzogen. Der Anwalt ermittelt über eine Einwohnermeldeamtsanfrage den Gegner und erteilt noch im Juni einen Kombiauftrag an den Gerichtsvollzieher (Vollstreckung in das Vermögen + Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung). Die Vollstreckung bleibt erfolglos, es kommt zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, der Anwalt erhält dadurch Kenntnis vom Arbeitgeber und bringt im August einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) aus.
Hier sind drei Angelegenheiten abzurechnen, die Streitwerte richten sich nach § 25 RVG: