Aus streikenden Arbeitnehmern vor dem Eingang eines Betriebes gebildete
Gasse, die Druck auf die sog. Streikbrecher
ausüben soll. Mit Notdiensten beauftragte
Arbeitnehmer halten daher zur ihrer Rechtfertigung vor den Kollegen ihre
Notdiensteausweise hoch.
Streikgassen müssen so angelegt sein, daß der Streikbrecher
ohne entwürdigende Behandlung hindurchgehen (nicht kriechen) kann (LAG Köln
v. 2.7.1984 SAE 1984, 348, 350 m. zust. Anm. v. Scholz). D.h. insbesondere
sind Körperverletzungen und Beleidigungen verboten. In der Regel sollte eine
Breite der Gasse von 2 - 3 Metern ausreichen.