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stpr:1000: Strafprozessrecht Die Staatsanwaltschaft will ein Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten gemäß § 147 StPO ablehnen. Muss die Ablehnung mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden?
Die Staatsanwaltschaft will ein Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten gemäß § 147 StPO ablehnen. Muss die Ablehnung mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden?
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Ist gegen ein Urteil Berufung zulässig, so ist der Angeklagte auch über die Rechtsfolgen des § 40 Abs. 3 und der §§ 329, 330 zu belehren.