Datei: quittung wird geändert
Die Quittung ist eine schriftliche Erklärung des Gläubigers mit dem Inhalt, dass er die geschuldete Leistung vom Schuldner empfangen hat. Gemäß § 368 BGB hat der Schuldner einen Anspruch auf eine Quittung, er trägt auch die Kosten dafür, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 369 BGB). Gemäß § 370 BGB gilt der Überbringer einer Quittung als ermächtigt die Leistung zu empfangen.