Rechtsgeschichte
Im Mittelalter wurde mit Kanzler ein Hofbeamter bezeichnet, dessen Aufgabe
die Ausfertigung von Staatsurkunden war.
Staatsrecht
Kurzform für Bundeskanzler.
Verwaltungsrecht
An Hochschulen ist Kanzler die Bezeichnung für den leitenden Beamten der
Hochschulverwaltung.