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strat:2170: Strafrecht allgmeiner Teil Wann liegt Handlungsmehrheit vor?
Wann liegt Handlungsmehrheit vor?
Von Handlungsmehrheit spricht man, wenn mehrere Tatbestände durch mehrere Handlungen verwirklicht wurden. Dogmatisch ist das immer dann der Fall, wenn keine der Varianten der Handlungseinheit anwendbar ist.