Datei: clausularebussicstantibus wird geändert
Vertragsklausel die das Gleichbleiben bestimmter äußerer Umstände voraussetzt und andernfalls ein Abweichen vom Vertrag zulässt. Wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart ist, kann sie nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angewendet werden. Siehe dazu unter Wegfall der Geschäftsgrundlge.