Das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis wird von Art. 10 GG geschützt.
Briefgeheimnis
Dabei schützt das Briefgeheimnis grundsätzlich die Vertraulichkeit
aller schriftlichen Mitteilungen zwischen Privatpersonen. Darunter fallen
auch eMails.
Postgeheimnis
Das Postgeheimnis schützt alle anderen Postsendungen (Päckchen, Pakete
etc.) und die bei der Versendung anfallenden Daten (Absender, Empfänger,
Absende- und Empfangsdatum usw.).
Fernmeldegeheimnis
Siehe unter Fernmeldegeheimnis.
Eingriffe
Eingriffe sind gemäß Art. 10 GG aufgrund
eines Gesetzes möglich.
Strafrecht
Strafrechtlich ist das Briefgeheimnis gegen Eingriff öffentlicher Bedienster über § 206 StGB und privater Personen über § 202 StGB geschützt.