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Mit Arbeitnehmer wird bezeichnet, wer in einem Vertragsverhältnis weisungsgebunden Arbeit leistet. Dazu zählen sowohl Angestellte als auch Arbeiter.
Gemäß der Definition von Alfred Hueck, auf die die Rechtsprechung zurückgreift ist Arbeitnehmer "wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist" (Hueck/Nipperdey I § 9 II).
Folgend Merkmale sind zu prüfen: